Leasingrecht

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Im Leasingrecht liegt einer unserer Beratungsschwerpunkte im gewerblichen Leasing von
Mobilien einschließlich dem Leasing von Anlagen. Wir beraten unsere Mandanten in allen
Fragen der Vertragsgestaltung, –durchführung und –beendigung von standardisierten und
individuellen Leasingverträgen. Selbstverständlich setzen wir die Ansprüche unserer
Mandanten aus dem Leasingverhältnis auch gerichtlich durch oder gestalten für sie
individuelle Verträge, durch die ein Konflikt außerhalb des Gerichts beigelegt werden kann.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Refinanzierung von Leasinggeschäften im Wege der
Forfaitierung.
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